Pflegegeldempfänger sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung und unterstützen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen im Alltag. PflegeKristall bietet diese Beratungen kompetent, einfühlsam und termingerecht an.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 3 ist ein halbjährlicher Beratungsbesuch vorgeschrieben, für Pflegegrade 4 und 5 erfolgt die Beratung vierteljährlich. Unser Fachpersonal kommt zu Ihnen nach Hause, prüft die aktuelle Pflegesituation, gibt wertvolle Tipps und Hinweise zur Verbesserung der Pflegequalität und hilft bei der Orientierung im Pflegesystem.
Wir dokumentieren den Besuch und reichen den Nachweis bei der Pflegekasse ein, damit Sie weiterhin Anspruch auf Pflegegeld haben. Darüber hinaus nehmen wir uns Zeit für Ihre individuellen Fragen und Anliegen, um gemeinsam eine gute Lösung für Ihre Pflegesituation zu finden.
Unsere Pflegeberatung stärkt nicht nur die Pflegequalität, sondern auch das Vertrauen zwischen Pflegekräften, Angehörigen und Pflegebedürftigen. Lassen Sie sich von uns beraten – persönlich, kompetent und gesetzlich anerkannt.